Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen - Tijhof Autotransportsystemen BV
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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Gilt für alle unsere Angebote und Vereinbarungen

Tijhof Autotransportsystemen BV in Almelo

Tijhof Automotive BV in Almelo

Tijhof Trucks BV in Almelo

Tijhof GmbH in Coesfeld (Deutschland)

1. Allgemeines

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf- und Lieferverträge für alle Fahrzeugaufbauten, Anhänger und sonstigen Lieferungen, an denen jedes der oben genannten Tijhof-Unternehmen als Lieferant beteiligt ist. Diese Unternehmen werden als „Tijhof“ und ihre Gegenparteien jeweils als „der Kunde“ bezeichnet.

1.2. Diese Bedingungen haben stets Vorrang vor etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich etwas anderes. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten für Verträge mit Tijhof nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

2. Abschluss und Inhalt von Vereinbarungen

2.1. Ein von Tijhof an den Kunden gesendetes Angebot ist für Tijhof stets unverbindlich.

Ein Angebot von Tijhof an den Kunden dient immer als Einladung von Tijhof an den Kunden, den Gegenstand des Angebots zu verhandeln und eine Einigung zu erzielen.

2.2. Ein Angebot im Sinne von Artikel 2.1. führt zum Abschluss eines Vertrages, wenn das Angebot rechtzeitig mit schriftlicher Unterschrift zur Genehmigung an Tijhof zurückgesandt wird und Tijhof anschließend eine Auftragsbestätigung gemäß dem letzten vom Kunden genehmigten Angebot erstellt und diese an den Kunden sendet . Der Vertrag kommt zustande, wenn Tijhof die Auftragsbestätigung ausstellt. Für den Inhalt des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ist allein der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgebend, auch wenn er vom letzten Angebot abweicht. Die Bestellung wird erst ausgeführt, wenn mindestens eine vom Kunden ordnungsgemäß unterzeichnete Kopie der Auftragsbestätigung bei Tijhof eingegangen ist.

Mündliche Nebenabreden oder Vertragsänderungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von Tijhof in der Auftragsbestätigung ausdrücklich erklärt und damit dem Kunden bestätigt werden.

2.3. Die im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung gemachten Angaben, welcher Art auch immer, sind nur indikativ, sofern sie in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichte, Maße, Spezifikationen, Preise, Lieferzeiten, Nebenkosten und dergleichen.

2.4. Eine abgeschlossene Vereinbarung kann nur geändert werden, wenn Tijhof und der Kunde dies zusätzlich zur Auftragsbestätigung schriftlich vereinbaren. Die Änderungsrechte von Tijhof, die sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen ergeben, bleiben davon unberührt , sofern dies nicht der Fall ist. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen machen Änderungen möglich, beispielsweise aufgrund unvorhergesehener Umstände im Sinne des Gesetzes, Preisanpassungen und dergleichen.

2.5. Mehr- oder Minderleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

3. Preise

3.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Preise für zusätzliche Arbeiten

3.2. Preiserhöhungen infolge beauftragter Mehrarbeiten oder vereinbarter Vertragsänderungen gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für eine Preiserhöhung, die darauf zurückzuführen ist, dass der Vertrag nicht oder nicht vollständig durchführbar ist, weil die Angaben des Kunden nicht vollständig richtig oder unvollständig sind oder weil eine abweichende Regelung vorliegt, die im Vertrag nicht vorgesehen ist die nicht von Tijhof verarbeitet werden können. Gegenstände, Waren oder Materialien.

Preis steigt

3.3. Die dem Kunden angebotenen oder mit dem Kunden vereinbarten Preise basieren auf dem Preisniveau für Energie, Arbeitskosten und Materialien bzw. Rohstoffe sowie Versicherungskosten und Verpackungskosten, jeweils gültig am Tag der Unterzeichnung und Genehmigung der Auftragsbestätigung vom Kunden empfangen wird. von Tijhof.

Tijhof hat das Recht, die mit dem Kunden vereinbarten Preise selbständig anzupassen, wenn es nach Vertragsabschluss zu Kostensenkungen oder -erhöhungen aufgrund von Änderungen der Lohnkosten, Änderungen der Gewerbesteuern oder Energiepreisen wie Strom oder Gas kommt. oder Veränderungen der Materialkosten, Rohstoffe, zum Beispiel Aluminium, Stahl, Gummi, PVC, Holz; sonstige Kosten und Materialien oder Abgaben sind nicht ausgeschlossen, wenn die Gegenpartei nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit nicht mit einer unveränderten Aufrechterhaltung der vereinbarten Preise rechnen kann, ohne dass Tijhof verpflichtet ist, eine rechnerische Begründung für diese Erhöhung vorzulegen.

3.4. Sämtliche Mehrkosten, staatliche Abgaben, Frachtkosten oder deren Erhöhungen, die sich direkt oder indirekt auf den Selbstkostenpreis der zu liefernden Ware auswirken, gehen zu Lasten des Kunden. Auf Verlangen des Kunden wird Tijhof dem Kunden einen Nachweis dieser Preiserhöhungen und eine Zusammenfassung ihres Einflusses auf die vereinbarte Vertragssumme zukommen lassen.

3.5. Soweit Tijhof mit den vom Kunden beauftragten Arbeiten noch nicht begonnen hat, hat der Kunde das Recht, den Auftrag unverzüglich nach Bekanntwerden der Preiserhöhungen schriftlich zu stornieren. Wenn die Arbeiten bereits begonnen haben, besteht kein Recht auf Stornierung oder Auflösung des Vertrags und der Kunde ist an den neuen Preis gebunden, der von Tijhof auf der Grundlage der Preiserhöhungen festgelegt wird.

4. Zahlungsweise

4.1. Die vollständige Zahlung der in der Auftragsbestätigung genannten Vertragssumme, gegebenenfalls zuzüglich zusätzlicher Arbeiten, muss spätestens am Tag der Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten oder früher als vereinbart an Tijhof gezahlt werden. Tijhof hat das Recht, vom Kunden die Zahlung der Vertragssumme in Raten zu verlangen, und zwar in von Tijhof vor dem Tag der Lieferung festzulegenden Raten im Verhältnis zum Stand der Arbeiten; der Kunde ist zur rechtzeitigen Zahlung dieser Zahlungen verpflichtet. Tijhof hat außerdem das Recht, vom Kunden zu jedem von Tijhof gewünschten Zeitpunkt die Stellung einer Bankgarantie in Höhe der vereinbarten Vertragssumme mit einer von Tijhof angemessen zu bestimmenden Gültigkeitsdauer für alles zu verlangen, was Tijhof vom Kunden hat oder fordern wird . erhalten Sie gemäß der Auftragsbestätigung, die von einem anerkannten Bankinstitut mit Sitz in den Niederlanden ausgestellt werden muss. Die Kosten der Bankgarantie trägt der Kunde.

4.2. Die gesamte Vertragssumme wird sofort und in voller Höhe fällig, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist oder zu werden droht, seinen Betrieb einstellt oder veräußert oder vereinbarte Teilzahlungen in Raten nicht ordnungsgemäß und/oder nicht rechtzeitig leisten.

4.3. Bei verspäteter Zahlung bis spätestens zum in 4.1 genannten Fälligkeitsdatum oder zum Fälligkeitsdatum vereinbarter Ratenzahlungen ist der Kunde verpflichtet, die gesetzlichen Handelszinsen zuzüglich 3 % auf die Hauptsumme bzw. den vereinbarten Betrag zu zahlen Der überfällige bzw. sofort fällige Ratenbetrag ist fällig und an Tijhof zu zahlen.

4.4. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Tijhof nicht oder nicht rechtzeitig nach und ist Tijhof gezwungen, außergerichtliche Maßnahmen gegen den Kunden zu ergreifen, ist der Kunde verpflichtet, Tijhof auf erstes Anfordern die Kosten für die außergerichtliche Arbeit in voller Höhe zu zahlen.

Wenn Tijhof rechtliche Schritte gegen den Kunden einleitet, ist der Kunde verpflichtet, Tijhof alle im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren entstehenden Kosten zu zahlen, beispielsweise die Kosten für die Rechtshilfe durch Gerichtsvollzieher und/oder Rechtsanwälte, auch soweit diese Kosten einen Kostenbescheid übersteigen in Übereinstimmung mit dem Liquidationssatz. Wenn Tijhof ganz oder teilweise im Recht ist, mit vollständiger oder teilweiser Erfüllung dessen, was Tijhof vor Gericht gefordert hat.

4.5. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Tijhof nicht nach, hat Tijhof das Recht, den Vertrag zu kündigen, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Dieses Recht steht Tijhof auch dann zu, wenn Tijhof nach Vertragsschluss Kenntnis von der Vermögenslage des Kunden erlangt, aufgrund derer die Rechte von Tijhof nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen, und der Kunde eine von Tijhof gewünschte Bankgarantie nicht erhält . eine von Tijhof festgelegte Frist von maximal 72 Stunden, um sicherzustellen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Tijhof nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, Tijhof auf Verlangen Einblick in seine finanzielle Situation zu gewähren, sobald Tijhof dies verlangt. Weigerung des Kunden oder unzureichende Einsichtnahme sind Umstände, die Tijhof zur Kündigung berechtigen.

5. Lieferzeiten

5.1. Vereinbarte, erforderliche oder zugesagte Lieferzeiten sind nur Richtwerte und enthalten keine verbindliche Frist; Ein Liefertermin gilt nur als Zieltermin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Eingangs der vom Kunden unterzeichneten und zur Genehmigung unterzeichneten Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor Tijhof alle auszuführenden Einzelheiten hinreichend klar sind und der Käufer alle diesbezüglichen Verpflichtungen, beispielsweise Anzahlungen oder die Einrichtung, erfüllt hat einer Bankgarantie und technischen Informationen.

5.3. Sofern ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde und dieser nicht eingehalten wird, gilt im Falle höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, behördlicher Maßnahmen, Lieferausfällen bei Zulieferern und sonstigen unvorhergesehenen, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung die Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend, ohne dass dem Kunden hieraus weitergehende Rechte entstehen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Lieferung verzögert, weil Tijhof vom Kunden weitere Informationen über die durchzuführenden Arbeiten benötigt und diese Informationen Tijhof nicht unverzüglich nach der Aufforderung zur Verfügung gestellt werden und inhaltlich richtig sind.

6. Bereit PRODUKTE

6.1. Sobald das Objekt gemäß Auftragsbestätigung bereitsteht, erhält der Kunde eine schriftliche Benachrichtigung, vorzugsweise per E-Mail, und der Kunde muss das Objekt innerhalb von 48 Stunden nach Benachrichtigung prüfen, genehmigen oder seine Einwände schriftlich äußern und in Im Falle einer Genehmigung ist die Abholung innerhalb einer Woche nach dem Tag der Absendung der Benachrichtigung an dem in der Benachrichtigung angegebenen Ort, in der Regel im Tijhof-Werk, vorzunehmen.

6.2. Alle während der Ausführung der Arbeiten entfernten Teile gehen kraft Gesetzes ohne Wertersatz in das Eigentum von Tijhof über.

6.3. Wenn der Gegenstand nicht rechtzeitig nach Mitteilung der Fertigstellung von Tijhof abgeholt wurde oder nicht beim Kunden im Tijhof-Werk oder an dem dem Kunden von Tijhof mitgeteilten Ort eingegangen ist, gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug und die Der Gegenstand wird zurückgesandt. Die Lagerung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden an einem von Tijhof zu benennenden Ort. Der Kunde ist dann verpflichtet, die damit verbundenen Park- und Lagerkosten mit einem Mindestbetrag von 25 € pro Tag zuzüglich Mehrwertsteuer an Tijhof zu zahlen.

6.4. Hat der Kunde den Gegenstand, unabhängig davon, ob er ihn ganz oder teilweise bezahlt hat, nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag der schriftlichen Mitteilung im Sinne von Art. 6.1. Das freie und unbelastete Eigentum an der Sache gehört ohne weitere Abwicklung Tijhof. Tijhof hat daher das Recht, den Gegenstand zu verwerten und alle Forderungen aus diesem Erlös gegenüber dem Kunden zu begleichen. Tijhof behält den überschüssigen Erlös als Kaution zugunsten jedes nachweislich berechtigten Anspruchsberechtigten.

7. Garantiebedingungen

7.1. Tijhof garantiert, dass die von ihm ausgeführten oder an Dritte vergebenen Arbeiten fachmännisch und ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren für von Tijhof selbst hergestellte Produkte und Gegenstände. Diese Garantie beginnt an dem Tag, an dem Tijhof den Gegenstand schriftlich an die E-Mail-Adresse des Kunden als bereit gemeldet hat.

7.2. Die Garantie für Materialien und Produkte, die Tijhof von Dritten kauft, ist die Herstellergarantie des Herstellers dieser Materialien und Produkte. Diese Garantie gilt dann ausschließlich für die Materialien und beschränkt sich auf den kostenlosen Austausch von Teilen, für die die Garantie zu Recht in Anspruch genommen wird, mit Ausnahme der Arbeitsstunden von Tijhof, alles unter der Bedingung, dass der Garantieanspruch vom Hersteller der betreffenden Materialien anerkannt wird.

7.3. Für den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Tijhof nicht nachgekommen ist, besteht keine Gewährleistungspflicht, noch führt dies zu einer Verschiebung oder Verlängerung der Gewährleistungsfrist.

7.4. Im Garantiefall gilt die Gewährleistung nicht für eigene Produkte oder Produkte Dritter für Mängel, die:

  1. Diese wurden oder konnten vom Kunden bei der Inspektion bei Lieferung entdeckt werden.
  2. Die nicht das Ergebnis unachtsamer Arbeiten, Behandlungen oder Eingriffe seitens Tijhof oder seines Lieferanten sind (7.2.).
  3. Die nicht das Ergebnis von Fehlern von Tijhof sind.
  4. Diese sind die Folge einer unsachgemäßen, nachlässigen oder falschen Verwendung durch den Kunden.
  5. Diese entstehen durch Materialien und/oder Verbrauchsmaterialien, die nicht von Tijhof geliefert werden.
  6. Diese entstehen durch vom Kunden vorgeschriebene oder Tijhof zur Verfügung gestellte Materialien und Verbrauchsmaterialien.

7.5. Bei berechtigten Beanstandungen von Mängeln, die sich aus der Produktion von Tijhof ergeben, ist Tijhof nach eigenem Ermessen verpflichtet, zunächst den Mangel zu beheben und/oder ein Ersatzprodukt, sei es leihweise oder nicht, zur Verfügung zu stellen.

8. Haftung

8.1. Tijhof haftet nicht für Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder jede andere Form der Zerstörung der vom Kunden gelieferten Gegenstände, Waren und Materialien, es sei denn, die Haftpflichtversicherung deckt diesen Schaden ab.

8.2. Der Kunde ist verpflichtet, Tijhof den Schaden innerhalb von 10 Tagen nach dem Tag, an dem der Schaden vernünftigerweise hätte entdeckt werden können, schriftlich und unter Angabe von Gründen zu melden, andernfalls verfallen seine Gewährleistungsansprüche.

8.3. Sollte ein Mangel an von Tijhof verarbeiteten Gegenständen zu einem Stillstandsschaden für den Kunden führen, ist die Haftung von Tijhof ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

8.4. Die Haftung von Tijhof ist auf den Betrag beschränkt, für den Tijhof im Hinblick auf das Schadensereignis versichert ist.

8.5. Tijhof haftet unter keinen Umständen für Schäden am Objekt, die ab dem Tag entstanden sein könnten, an dem Tijhof das Objekt gemäß Art. 6.1. Dies gilt mit Ausnahme von Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Tijhof oder von Personen zurückzuführen sind, für die Tijhof haftet.

9. Retention und Zurückbehaltungsrecht

9.1. Alles, was von Tijhof oder im Auftrag von Tijhof im Rahmen der Vertragserfüllung an den Gegenständen des Kunden (z. B. LKW oder Anhänger) angebracht oder hinzugefügt wird, bleibt bis zum Tag der vollständigen Zahlung der Hauptbeträge, Zinsen und Kosten Eigentum von Tijhof. Im Falle der Nichtzahlung hat Tijhof das Recht, alle diese Artikel zurückzunehmen, unabhängig davon, ob sie demontiert wurden oder nicht, was keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtungen des Kunden hat.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände und Waren, die als Eigentum von Tijhof erkennbar sind, aufzubewahren und Tijhof die Möglichkeit zu geben, diese Gegenstände auf erstes Anfordern gemäß Art. 9.1., unabhängig davon, ob nach der Demontage oder nicht. Bis zur vollständigen Bezahlung fungiert der Kunde als Eigentümer dieser Waren und Gegenstände für Tijhof.

9.3. Darüber hinaus hat Tijhof ein Zurückbehaltungsrecht an allem, was ihm zur Bearbeitung angeboten wird, und zwar bis zur vollständigen Zahlung der Hauptbeträge, Zinsen und Kosten. Von Tijhof verarbeitete Gegenstände und Artikel werden daher erst nach vollständiger Bezahlung an den Kunden geliefert.

10 Anwendbares Recht

10.1. Alle Vereinbarungen zwischen Tijhof und dem Kunden unterliegen ausschließlich niederländischem Recht und das Bezirksgericht Overijssel, Standort Almelo, ist ausschließlich für die Entscheidung von Streitigkeiten zuständig, sofern nicht gesetzlich ein anderes Gericht oder ein anderer Ort bestimmt ist.

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